EILUN FEER SKUUL
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Gymnasium & Gemeinschaftsschule Insel Föhr
Heute ist der 28.03.2024 | letzte Homepage-Aktualisierung 2024-03-15 18:46:06

Aktuelles
Schulbrief - 18.4.2021
Bitte dringend beachten:

Den Schulbrief als PDF sowie alle Dokumente finden Sie unter SCHULINFOS.

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

zum Neustart nach den Ferien einige kompakte Informationen für Sie bzw. euch.
Die Dinge stellen sich aktuell überwiegend so dar, wie auf unseren Foren (WebUntis und Homepage) zuletzt mitgeteilt.

1. Unterricht
Wir starten am Montag (19.04.) zur 2. Stunde. Unterricht ist zunächst bei der Klassenleitung, Räume gemäß WebUntis. [In der 1. Stunde wird sich das Kollegium zur aktuellen Lage beraten.]
Es fährt ein Sonderbus ab Toftum um 08:10 Uhr in großer Schleife zur Schule. Ankunft um 08:45 Uhr, danach Weiterfahrt zum HKH.
Abfahrtzeiten in den Ortschaften siehe Sonderfahrplan (Anlage).
[Die Rückfahrt gegen Mittag erfolgt gemäß neuem Fahrplan, wir laden ihn umgehend auf der Homepage hoch.]
Der Unterricht in der Übersicht:
 Kl. 5 / 6: Präsenzunterricht
 Kl. 7 / 8: Wechselunterricht*)
 Gym-Kl. 9 / 10: Wechselunterricht*)
 Gem-Kl. 9a/10a: Wechselunterricht (neu!). Ein durchgehendes Präsenzangebot ist schulorganisatorisch leider nicht möglich. Die Klassenleitungen informieren euch zu der Frage, welche Hälfte am Montag startet und welche am Dienstag folgt.
 Kl. 11: Wechselunterricht*)
 Kl. 12: Präsenzunterricht (neu!). Die jeweilige Klasse wird in 2 Gruppen aufgeteilt, diese werden zeitgleich in aneinander liegenden Räumen beschult (kein Wechselunterricht wie bisher). Die Klassenleitungen legen die Einteilung der beiden Gruppen neu fest.
 Kl. 13: Präsenzunterricht, gemäß bekanntem Sonderplan.
ACHTUNG (siehe oben, Sternchen*): Die ehedem `ungerade´ Gruppe arbeitet am kommenden Montag zu Hause. Die vormals `gerade´ Gruppe kommt in die Schule. Dies war vor den Ferien noch umgekehrt.
ACHTUNG (alle): Es gilt der Stundenplan mit Ort/Raum/Zeit/Lehrkraft gemäß WebUntis. Bitte stets hier hineinschauen und auf kurzfristige Änderungen prüfen!

2. Infektionsschutz
Es gelten alle bisherigen Regelungen zur Persönlichen Hygiene, zum Nasen-Mund-Schutz, zum Abstandhalten sowie zur Kohorten-Trennung und zum Lüftungsmanagement. Die Gelände-Pausen verbringt ihr in der euch zugewiesenen Fläche, auch hier gelten Masken- und Abstandspflicht nach wie vor. Bitte desinfiziert euch bei Betreten des Gebäudes die Hände!
Sofern Sie bzw. ihr von einer Auslandsreise zurückgekehrt sind bzw. seid, war bzw. ist die einschlägige Quarantäne-Regelung einzuhalten. Bitte sichten und beherzigen Sie hierfür die Anlage.

3. Selbsttestungen, allgemein ...
Die Selbsttests stellen ein weiteres wichtiges Instrument zur Minimierung des Infektionsrisikos dar. Durch die Testungen können etwaige Infektionen frühzeitig erkannt werden, was den Gesundheitsschutz aller im Schulgebäude befindlichen Personen deutlich erhöht (Zitat: Bildungsministerium).
Wenn wir hier dem Ministerium hundertprozentigen Vollzug melden können, kann dies bei anhaltend niedriger insularer Inzidenz ein Grund mehr für eine vollständige Öffnung unserer Schule sein. Deswegen ergeht mein (erneuter) Appell an alle in und an Schule Beteiligten: Lassen Sie uns die Testungen lässig, aber konsequent - und künftig in der vollen Breite - durchführen.
Der Abitur-Jahrgang ist von der Testpflicht ausgenommen. [Wer aber will, erhält aber ein Testangebot.]
Bitte drucken Sie deshalb die anliegende Einverständnis-Erklärung aus (ja, ein weiteres Mal!) und geben Sie sie Ihrem Kind unterschrieben in die Schule mit. Diesmal bitte wirklich `alle´, denn vor den Ferien war der Rücklauf doch recht mau. Zumal die Erklärung in Teilen neu formuliert wurde. Für diesen Schreibkram bitte ich Sie erneut um Verständnis, für manche von Ihnen ist es bereits die 3. Erklärung. Dann ist aber auch gut, denn: Grundsätzlich gilt eine einmal erteilte Einwilligung zur Durchführung eines Selbsttests bis auf Widerruf fort (Zitat: Bildungsministerium). Und: Es braucht nur mehr 1 Elternteil zu unterschreiben.
Ohne diese unterschriebene Erklärung darfst du bzw. Ihr Kind am Unterricht nicht teilnehmen. Das ist unser aller Ernst, ich bitte um Verständnis. Für die bereits erwachsenen Schülerinnen und Schüler entfällt die Einverständnis-Erklärung. Sollten Sie Schwierigkeiten mit dem Ausdrucken des diesbezüglichen Formulars (Anlage) haben, erhalten Sie es ab sofort in der Schule. Den Fahrweg kann ich Ihnen hier leider nicht ersparen. Unter dem Vordach des Haupteinganges liegen die Formulare regengeschützt in einer Ablage aus. Wenn alle Stricken reißen, erteilen Sie bitte Ihre Einwilligung bis auf Weiteres schriftlich per Email an die Klassenleitung - heute noch - und reichen Sie das unterschriebene Formular unter der Woche nach.

4. Selbsttestungen, konkret ...
Zur Selbsttestung verwenden wir Testkits von La Roche und in Zukunft auch solche von Siemens. Diese werden uns vom Ministerium zur Verfügung gestellt.
Wer mit Blick auf Mo/Di hierzu vorab eine vernünftige Anleitung (La Roche) anschauen will, findet hierzu eine Bildergalerie unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/_functions/bildergalerie_slider_630px_testkit.html Nimm als `Reagenzglashalter´ bitte (ernsthaft!) eine Wäscheklammer mit, am besten legst du eine solche gleich in deine Federtasche . Viele weitere Informationen zur Teststrategie des Ministeriums incl. etlicher FAQs findest du bzw. finden Sie unter Eingabe von #wirtesten an Schulen.

5. Rhythmus der Selbsttestungen
In den Klassen mit Präsenzunterricht (Kl. 5, 6, 12) testet ihr euch montags und donnerstags (jeweils in der 1. Std.). In den Klassen mit Wechselunterricht testet ihr euch am Mo bzw. Di und am Mi bzw. Do, ebenfalls jeweils in der 1. Std.
Nur am Montag, 19.04., instruiert euch hierbei die Klassenleitung. Ansonsten liegen die Testungen in der Hand der jeweiligen Fachlehrkraft.

6. Was passiert im Falle eines positiven Testergebnisses?
Positive Testergebnisse werden seltene Ausnahme sein. Falsch-positive Testergebnisse hierbei sind nichts Ungewöhnliches. Wie im Probelauf vor den Ferien bereits mitgeteilt (siehe unter Schulinfos auf der Homepage), hat sich die betreffende Person bzw. SchülerIn sofort in Absonderung zu begeben. Wir verfahren maximal diskret und minimieren etwaige Ängste oder „Panik“ - verlassen Sie sich hier bitte auf unser bewährt angepasstes Handling. Konkret liegen bei positiver Testung alle Maßnahmen in der Hand des Schulleiters. Sie werden dann von mir umgehend angerufen, gemeinsam erörtern wir kurz die zu ergreifenden Maßnahmen bzw.Schritte. Dazu gehört die Veranlassung einer umgehenden PCR-Testung durch Ihren Hausarzt. PCR-Tests sind zuverlässiger. - Bis zur Abklärung bliebe Ihr Kind zu Hause.

7. Bei anderweitigem Test-Nachweis ...
... können Sie diesen Nachweis Ihrem Kind ebenfalls in die Schule mitgeben. Die alternative Testung dürfte nicht länger als 3 Tage zurückliegen.
Sie können Ihr Kind
auch mit einem zugelassenen Testkit zu Hause selbst testen. Auch diese Testung dürfte nicht länger als 3 Tage zurückliegen. In diesem Fall ist uns für jeden vorzunehmenden Testtag eine qualifizierte Selbstauskunft vorzulegen. Das zugehörige Formular ist ebenfalls beigefügt (Anlage). - Nähers zu allem, wie oben geschrieben, unter #wirtesten an Schulen .

8. Angebote des Offenen Ganztages ...
... für die 5. und 6. Klassen finden wie gehabt statt.
Wir haben noch 8 ½ Wochen Schule vor uns. Machen wir das Beste daraus.
In diesem Sinne wünsche ich ein gutes Wiedereinfädeln und bei allem gutes Gelingen!
[Denk´ an die WÄSCHEKLAMMER!]

Beste Grüße
gez. C. Wögens (Schulleiter)
Eintrag am: 2021-04-18 09:30:53 Autor: Nc


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