EILUN FEER SKUUL
54° 41' 32" N - 8° 33' 23" O
Gymnasium & Gemeinschaftsschule Insel Föhr
Heute ist der 19.04.2024 | letzte Homepage-Aktualisierung 2024-04-05 20:27:19

Hausordnung


Hausordnung der Eilun Feer Skuul

Unsere Hausordnung soll dazu beitragen, das Zusammenwirken aller am Schulleben Beteiligten zu regeln und somit zu erleichtern. Sie geht von dem Grundgedanken der Mitverantwortung und der gegenseitigen Rücksichtnahme aus.

Schulweg
1. Für den Schulweg und auf dem Schulgelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Das gilt insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die den Schulweg zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Mofa oder Leichtkraftrad zurücklegen. Die Fahrräder werden in den dafür vorgesehenen Fahrradständern, die Mofas und Leichtkrafträder auf den Parkplätzen abgestellt. Auf dem Schulhof darf nur mit dem Fahrrad gefahren werden, wenn dadurch keine Gefahr für andere ausgeht. Das Fahrradfahren während der Pausen auf dem Schulhof ist nicht gestattet.
2. Für die Benutzung der Schulbusse gelten folgende Regeln:
a) Die Anordnungen der Busfahrer und Lehrkräfte sind zu befolgen.
b) An den Haltestellen im Wohnort stellen sich die Schülerinnen und Schüler in angemessenem Abstand zur Fahrbahn auf. An der Schule müssen die Schülerinnen und Schüler hinter der Absperrung warten. Erst nach dem Anhalten des Busses darf auf den Bus zugegangen werden.

Aufenthalt im Schulbereich
1. Im gesamten Schulbereich sollte sich jeder so verhalten, dass er sich und andere nicht gefährdet und niemanden unnötig belästigt.
2. Die Aufsicht im Schulbereich beginnt um 7.45 Uhr und endet mit Abfahrt des letzten Schulbusses. Das Verlassen des Schulgeländes (Schulhofes) durch die Schülerinnen und Schüler ist erst nach Unterrichtsschluss erlaubt. Nur der direkte Weg nach Hause garantiert den gesetzlichen Versicherungsschutz.
3. Die Schülerinnen und Schüler werden um 7.45 Uhr in das Schulgebäude hineingelassen. Vor dem Klingelzeichen zur ersten Stunde gehen die Schülerinnen und Schüler zu ihren Unterrichtsräumen. Die Sporthalle darf nur mit Genehmigung der zuständigen Lehrkraft betreten werden.
4. Der Unterricht beginnt pünktlich zu den festgelegten Zeiten. Ist eine Lehrkraft 5 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen, macht die Klassensprecherin oder der Klassensprecher Mitteilung im Sekretariat. In den Kurzpausen (5 Minuten) halten sich die Schülerinnen und Schüler in ihrem Unterrichtsraum auf oder wechseln den Fachraum.
5. In den Langpausen (15 Minuten) halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof auf. Dafür verlassen alle das Schulgebäude auf direktem Wege durch den Nord- bzw. den Südausgang. Schülerinnen und Schüler, die in Fachräumen oder in der Sporthalle Unterricht hatten, können ihre Sachen im Bereich des Eingangs Süd bzw. Nord ablegen und gehen unverzüglich auf den Schulhof. In den Langpausen dürfen nur die Toiletten im Erdgeschoss benutzt werden. Für Toilettengänge und Einkäufe in der Cafeteria darf nur der Haupteingang benutzt werden. Das Forum ist nach dem Einkauf wieder zu verlassen.
6. Regenpausen werden über die Lautsprecheranlage der Schule angesagt. In den Regenpausen darf das Schulgebäude nicht verlassen werden.
7. Für die Sauberkeit in den Unterrichtsräumen ist die jeweilige Klasse oder Lerngruppe verantwortlich.
8. Einrichtungsgegenstände sowie Lehr- und Lernmittel sind schonend und zweckentsprechend zu behandeln. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig Schäden verursacht, muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Schäden sind umgehend im Sekretariat zu melden.
9. Wartestunden verbringen die Fahrschülerinnen und Fahrschüler im Forum.
10. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben und abzuholen.
11. Der Fahrradständer zwischen Sporthalle und Verwaltungseingang Süd steht den Schülerinnen und Schülern am Vormittag nicht zur Verfügung.
12. Verboten ist
- das Verlassen des Schulgeländes.
- das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände.
- für Schülerinnen und Schüler das vollständige Öffnen der Fenster (nur Kippstellung erlaubt)
- das Werfen von Schneebällen.
- das Mitbringen von Gegenständen, durch die andere gefährdet werden, wie zum Beispiel spitze Gegenstände (Messer) oder Spraydosen.
- das Benutzen von Handys auf dem Schulgelände und im Schulgebäude. Das Handy muss ausgestellt und darf nicht sichtbar sein. Dies gilt auch für Spielekonsolen, mp3- Player, Kopfhörer und Ähnliches. Bei Nichteinhaltung muss das Gerät der Lehrkraft ausgehändigt werden, es kann frühestens am kommenden Unterrichtstag von einem Elternteil oder aber der Schülerin/dem Schüler abgeholt werden, sofern ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten vorgelegt wird. Ab 13:15 Uhr ist es den Schüler/innen der Jahrgangsstufen 10 – 13 erlaubt, das Handy in den Pausen und in Freistunden zu benutzen. Film-, Ton- und Bildaufnahmen sind verboten.
- das Benutzen von Inlineskatern, Rollern, Waveboards oder Ähnlichem im Schulgebäude und während des Vormittags (bis 13.15 Uhr) auch auf dem Schulgelände.
- das Betreten von leeren fremden Klassenräumen.
- das Beschädigen oder Verschmutzen von Kleidung anderer.
- das Tragen von verfassungsfeindlichen Symbolen.
13. Nutzung von Laptops: Während des Unterrichts dürfen eigene Laptops nur genutzt werden, wenn dies die Lehrkraft genehmigt hat. Außerhalb des Unterrichts ist eine Nutzung nur dann gestattet, wenn dadurch andere Personen nicht gestört werden.
14. Die Mitnahme von Wertsachen erfolgt auf eigene Gefahr und sollte auf das Nötigste beschränkt werden.
15. Bei Feuer oder anderen Gefahren gilt die Alarmordnung, die in jedem Unterrichtsraum aushängt.
16. Sonderregelungen: Die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10 müssen sich zu Beginn der großen Pause entscheiden, ob sie diese im Klassenraum oder auf dem Pausenhof verbringen. Es ist ihnen jedoch nicht gestattet, während der Pausen vom Hof nach oben zu gehen. Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler dürfen das Schulgelände in Pausen und Freistunden (auf eigene Gefahr) verlassen. Sind sie nicht volljährig, muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen.

Aufenthalt auf dem Schulhof
Schulgelände und Schulhof sind nicht identisch. Die Grenzen des Schulhofs werden aus der Skizze sichtbar. In den Langpausen dürfen sich die Schülerinnen und Schüler nur in dem markierten Bereich des Schulhofes aufhalten. Es gilt der Grundsatz, dass die Schülerinnen und Schüler sich immer in Sichtweite der Aufsicht führenden Lehrkräfte aufhalten müssen.
Aufsichtsgelände in den großen Pausen und größere Sportanlagen.